ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der etSolution e.U., Erlengasse 28, 2542 Kottingbrunn
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Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Die etSolution Inh. Enes Tosun (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmern anwendbar, also B2B.
1.2 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 14 Tagen schriftlich widerspricht.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
1.6 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
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Social Media Kanäle
Die Agentur weist darauf hin, dass Anbieter von Social-Media-Kanälen (z. B. Facebook) es sich vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Gründen abzulehnen oder zu entfernen. Dies ist ein von der Agentur nicht kalkulierbares Risiko. Die Agentur arbeitet auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen, auf die sie keinen Einfluss hat.
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Konzept- und Ideenschutz
3.1 Bei einer Einladung zur Konzepterstellung tritt ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“) in Kraft.
3.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung Vorleistungen erbringt.
3.3 Das Konzept ist urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung ohne Zustimmung der Agentur ist unzulässig.
3.4 Werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen, sind ebenfalls geschützt.
3.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, diese Ideen nicht ohne Vertrag zu nutzen.
3.6 Der Kunde muss die Agentur binnen 14 Tagen informieren, wenn ihm Ideen bereits bekannt waren.
3.7 Bei Nutzung der Ideen wird davon ausgegangen, dass die Agentur verdienstlich wurde.
3.8 Der Kunde kann sich durch Zahlung einer Entschädigung von den Verpflichtungen befreien.
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Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag und eventuellen Auftragsbestätigungen.
4.2 Der Kunde muss alle Leistungen der Agentur innerhalb von drei Werktagen freigeben.
4.3 Der Kunde stellt der Agentur rechtzeitig alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung.
4.4 Der Kunde garantiert, dass die zur Verfügung gestellten Unterlagen frei von Rechten Dritter sind.
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Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
5.1 Die Agentur kann nach freiem Ermessen Dritte zur Leistungserbringung heranziehen.
5.2 Die Beauftragung erfolgt entweder im Namen der Agentur oder des Kunden.
5.3 Der Kunde tritt in Verpflichtungen gegenüber Dritten ein, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen.
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Termine
6.1 Liefer- oder Leistungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
6.2 Verzögerungen durch höhere Gewalt verlängern die Fristen entsprechend.
6.3 Der Kunde kann bei Verzug der Agentur vom Vertrag zurücktreten, nachdem eine Nachfrist von 14 Tagen verstrichen ist.
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Vorzeitige Auflösung
7.1 Die Agentur kann den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung auflösen.
7.2 Der Kunde kann den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfrist auflösen.
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Honorar
8.1 Das Honorar entsteht für jede erbrachte Leistung, sobald diese erbracht wurde.
8.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich Umsatzsteuer.
8.3 Alle nicht durch das Honorar abgegoltenen Leistungen werden gesondert entlohnt.
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Zahlung, Eigentumsvorbehalt
9.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt fällig.
9.2 Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen.
9.3 Im Falle des Zahlungsverzuges kann die Agentur weitere Leistungen zurückhalten.
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Eigentumsrecht und Urheberrecht
10.1 Alle Leistungen bleiben im Eigentum der Agentur, bis das Honorar vollständig bezahlt ist.
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Kennzeichnung
11.1 Die Agentur ist berechtigt, auf Werbemitteln auf sich und den Urheber hinzuweisen.
11.2 Die Agentur darf auf eigenen Werbeträgern auf die Geschäftsbeziehung hinweisen.
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Gewährleistung
12.1 Mängel müssen innerhalb von acht Tagen schriftlich angezeigt werden.
12.2 Im Fall berechtigter Mängel hat der Kunde das Recht auf Verbesserung oder Austausch.
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Haftung und Produkthaftung
13.1 Die Haftung der Agentur ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
13.2 Jegliche Haftung für Ansprüche aufgrund der Leistung der Agentur wird ausgeschlossen.
13.3 Schadensersatzansprüche verfallen nach sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens.
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Anzuwendendes Recht
Der Vertrag unterliegt dem österreichischen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
15.2 Gerichtsstand ist das für den Sitz der Agentur zuständige Gericht.
15.3 Geschlechtsneutrale Bezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter gleichermaßen.